Aktuelles

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

BMJV: Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (VGG) durch. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme.

APR fordert klare Rahmenbedingungen für privaten Rundfunk - Auffindbarkeit von Audio-Inhalten sichern

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt die wachsende Bereitschaft von Bund und Ländern, journalistisch-redaktionelle Medien in Deutschland politisch zu stärken - gestern hat sich die SPD-Spitze für eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne und eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für internationale Streaminganbieter ausgesprochen. Hier die Pressemitteilung der APR dazu.

Stellungnahme zum Entwurf eines europäischen Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten (Art. 50 KI-Verordnung)

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, mit einem Code of Practice die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-Verordnung zu konkretisieren und damit Vertrauen in den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu stärken

Die beigefügte Stellungnahme dazu wurde heute an die Europäische Kommission - EU AI Office - übermittelt.

Künstliche Intelligenz

Literaturhinweis zur zweiten Auflage des Handbuchs zur KI.

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