APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen
München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.
Aus Sicht der APR ist besonders hervorzuheben, dass der Beschluss der Länder ausdrücklich auch Kooperationen zwischen privaten Rundfunkveranstaltern in den Blick nimmt. Damit unterstreichen die Länder die zentrale Rolle des privaten Rundfunks für die Vielfalt der Angebote, für regionale Information und für die Leistungsfähigkeit des dualen Mediensystems in Deutschland.
Der private Hörfunk steht seit einigen Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Digitale Plattformen und globale Intermediäre bündeln zunehmend Reichweite und Werbeerlöse, während gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen für lizenzierte Rundfunkanbieter hoch bleiben. Kooperationen können daher ein wichtiger Baustein sein, um wirtschaftliche Stabilität, technologische Innovation und publizistische Vielfalt auch künftig zu sichern.
Holger Paesler, Geschäftsführer der APR:
„Der Beschluss der Länder ist ein wichtiges Signal für den privaten Rundfunk. Kooperationen können dazu beitragen, wirtschaftliche Spielräume zu sichern und zugleich die Vielfalt regionaler und lokaler Angebote zu erhalten. Entscheidend ist nun, dass auch der Bund die Initiative der Länder aufgreift und im Rahmen der angekündigten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend weiterentwickelt.“
Aus Sicht der APR sollte die kommende 12. GWB-Novelle den besonderen Rahmenbedingungen der Medienmärkte stärker Rechnung tragen. Kooperationen zwischen privaten Rundfunkanbietern dürfen nicht allein nach klassischen wettbewerbsrechtlichen Maßstäben bewertet werden, sondern müssen auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung publizistischer Vielfalt und der Funktionsfähigkeit des dualen Systems betrachtet werden.
Die APR wird den weiteren Prozess auf Bundes- und Länderebene konstruktiv begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen die Zukunftsfähigkeit des privaten Hörfunks in Deutschland stärken.
Über die APR
Die APR vertritt bundesweit die Interessen von über 300 privaten Radio- und Fernsehsendern aus Deutschland und setzt sich insbesondere für die Förderung der Vielfalt, Qualität und der wirtschaftlichen Interessen des privaten Rundfunks ein. Damit ist die APR der mitgliederstärkste Hörfunkverband in Deutschland; die Medienprodukte der APR-Mitgliedsunternehmen erreichen täglich über 50 Millionen Menschen in ganz Deutschland.