BMJV: Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (VGG) durch. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zum Hintergrund:
Das BMJV beabsichtigt, das VGG zu evaluieren. Das VGG ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten, löste das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWahrnG) ab und diente der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (VG-Richtlinie). Es regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften.
Vor diesem Hintergrund sind für das BMJV die Einschätzungen der von dem Gesetz Betroffenen und der Öffentlichkeit von besonderem Interesse, inwieweit die Vorschriften des VGG ihre beabsichtigte Wirkung erreichen und inwieweit ein Anpassungsbedarf besteht.
Die Stellungnahme ist als Download beigefügt.