Aktuelles

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

Bitte addieren Sie 8 und 6.