Mitgliederverzeichnis

Verband der Betriebsgesellschaften NRW

Radio Hamm Betriebs­gesellschaft mbH & Co KG

Gutenbergstraße 1
59065 Hamm
Mitglieds-Nr: 135
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Radio Herford Betriebs­gesellschaft mbH & Co KG

Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Mitglieds-Nr: 136
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Radio Mark Betriebs­gesellschaft mbH & Co KG

Gutenbergstraße 1
59065 Hamm
Mitglieds-Nr: 143
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Radio Minden-Lübbecke GmbH & Co KG

Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Mitglieds-Nr: 147
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Radio Paderborn Betriebs­gesellschaft mbH & Co. KG

Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Mitglieds-Nr: 150
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Radio Warendorf Betriebs­gesellschaft mbH & Co KG

Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Mitglieds-Nr: 160
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Recklinghäuser Lokal­funk Betriebs­gesellschaft mbH & Co KG

Silberstraße 21
44137 Dortmund
Mitglieds-Nr: 164
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Aktuelles

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

BMJV: Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (VGG) durch. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme.

APR fordert klare Rahmenbedingungen für privaten Rundfunk - Auffindbarkeit von Audio-Inhalten sichern

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt die wachsende Bereitschaft von Bund und Ländern, journalistisch-redaktionelle Medien in Deutschland politisch zu stärken - gestern hat sich die SPD-Spitze für eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne und eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für internationale Streaminganbieter ausgesprochen. Hier die Pressemitteilung der APR dazu.

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

BMJV: Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) führt eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (VGG) durch. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme.

APR fordert klare Rahmenbedingungen für privaten Rundfunk - Auffindbarkeit von Audio-Inhalten sichern

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt die wachsende Bereitschaft von Bund und Ländern, journalistisch-redaktionelle Medien in Deutschland politisch zu stärken - gestern hat sich die SPD-Spitze für eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne und eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für internationale Streaminganbieter ausgesprochen. Hier die Pressemitteilung der APR dazu.

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