Mitgliederverzeichnis

Verband Lokaler Rundfunk NRW

Veranstalter­gemeinschaft Radio Paderborn-Höxter e.V.

Frankfurter Weg 22
33106 Paderborn
Mitglieds-Nr: 220
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Veranstalter­gemeinschaft Radio Sauerland e. V.

Steinstraße 30
59872 Meschede
Mitglieds-Nr: 191
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VG für lokalen Rund­funk Radio Bielefeld e.V.

Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Mitglieds-Nr: 205
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VG für Lokalfunk im ober­bergischen und rheinisch-bergischen Kreis

Friedrich-Ebert-Straße 1
51429 Bergisch-Gladbach
Mitglieds-Nr: 211
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Aktuelles

Stellungnahme zur 12. GWB-Novelle

Die APR hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur 12. GWB-Novelle im Rahmen einer Verbandsanhörung Stellung genommen.

Stellungnahme zur Novellierung des Staatsvertrages über den Rundfunk Berlin-Brandenburg

Die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg beabsichtigen den Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg zu novellieren. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme, diese ist beigefügt.

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

Stellungnahme zur 12. GWB-Novelle

Die APR hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur 12. GWB-Novelle im Rahmen einer Verbandsanhörung Stellung genommen.

Stellungnahme zur Novellierung des Staatsvertrages über den Rundfunk Berlin-Brandenburg

Die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg beabsichtigen den Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg zu novellieren. Die APR erhielt die Gelegenheit zur Stellungnahme, diese ist beigefügt.

APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

Was ist die Summe aus 1 und 4?