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APR begrüßt Beschluss der Länder zu Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich - Kartellrecht muss Kooperationen privater Radiosender künftig stärker berücksichtigen

München, 06.03.2026 – Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt den Beschluss der Rundfunkkommission der Länder zu möglichen Kooperationserleichterungen im Rundfunkbereich. Die Länder tragen damit den veränderten Marktbedingungen in der Medien- und Audiobranche Rechnung und erkennen an, dass private Medienanbieter angesichts der wachsenden Marktmacht globaler Plattformunternehmen bessere und rechtssichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit benötigen.

APR fordert klare Rahmenbedingungen für privaten Rundfunk - Auffindbarkeit von Audio-Inhalten sichern

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) begrüßt die wachsende Bereitschaft von Bund und Ländern, journalistisch-redaktionelle Medien in Deutschland politisch zu stärken - gestern hat sich die SPD-Spitze für eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne und eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für internationale Streaminganbieter ausgesprochen. Hier die Pressemitteilung der APR dazu.

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