8. Mai 2015Volontär Programmgestaltung im Hörfunk
Empfehlung der APR
Diese Handreichung ist als Empfehlung zu verstehen. Die Rechtsprechung hat - soweit ersichtlich - bislang nur abstrakte Anforderungen an die Ausgestaltung von Volontariaten gestellt. Die Handreichung unternimmt den Versuch, diese Anforderungen praxistauglich zu konkretisieren:
Ausbildungsdauer
Das Hörfunkvolontariat dauert zwei Jahre. Es kann im Einzelfall verkürzt werden, wenn sich zeigt, dass die Ausbildungsziele erreicht sind und beispielsweise die Übernahme als Redakteur ansteht.
Ausbildungsbreite
Dem Volontär soll die gesamte Breite der Tätigkeit im Hörfunk angeboten werden - Moderation, gebaute Beiträge, Recherche, Programmplanung, Musik, Werbefinanzierung, Marketing, Branding, Social Media und Online einschließlich beispielsweise CMS und "kleine Kamera" (zum Beispiel Smartphone). Angesichts der Struktur von kleineren Häusern können Volontäre nicht klassische Ressorts durchwandern, sondern haben einen eher festen Arbeitsschwerpunkt, sollen in anderen Themen gleichwohl unterwiesen werden, um entsprechende Fertigkeiten zu erwerben.
Externe Kurse
Allgemeine Themen wie beispielsweise Medienrecht, Ethik oder Themen, bei denen extern durch Spezialisten eine Vertiefung angeboten werden kann (Beispiel: Morningshow) sollen in externen Kursen vermittelt werden. In der gesamten Ausbildung sollen das acht bis zehn Tage sein, zum Teil auch in Blöcken freitags/samstags.
Betreuung durch Ausbilder/Feedbackkultur
In den Radiostationen soll es einen Ausbildungsbeauftragten geben. Einmal im Quartal, mindestens einmal im Halbjahr sollen Zielgespräche durchgeführt werden, was in der zurückliegenden Zeit im Rahmen der Zielsetzung an Fertigkeiten erworben wurde, was noch fehlt. Unabhängig davon ist der Volontär in die tägliche Arbeit eingebunden und soll fortlaufend, wie auch die übrigen Mitarbeiter, in die Besprechungen zur "Manöverkritik" eingebunden werden.
Zahlenmäßiges Verhältnis Volontäre/Redakteure
Die Anzahl der Volontäre soll im angemessenen Verhältnis zu den ausgebildeten redaktionellen Mitarbeitern stehen. Ist dies nicht der Fall, deutet das darauf hin, dass nicht der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, sondern die Arbeitstätigkeit (mit allen rechtlichen Folgen). Dies wird allerdings nicht als starre Quote betrachtet, sondern in Abhängigkeit von der Größe einer Redaktion.
Angemessene Vergütung
Dem Volontär ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Zur Höhe kann angesichts regionaler Unterschiede an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden.
Ausbildungsvertrag
Notwendig ist im digitalen Wandel ein Vertrag, der als Ausbildungsvertrag Volontariat ausgestaltet ist. Im Hinblick auf das Berufsbild sind Begriffe wie "Redaktionsvolontariat" oder "journalistisches Volontariat" unter Umständen irreführend, weshalb von einem "Volontariat mit dem Ziel der Befähigung zur Programmgestaltung im Hörfunk" gesprochen werden könnte. Der Ausbildungsplan ist nicht Vertragsbestandteil, sonst müsste jede Änderung wie eine Vertragsänderung nachgezogen werden. Es sollte aber im Ausbildungsvertrag auf den Ausbildungsplan Bezug genommen werden.
Ausbildungsplan
Ziele der Ausbildung im Sinne der oben beschriebenen "Ausbildungsbreite" einschließlich der Anzahl und der Grobthemen der externen Kurse sind im Ausbildungsplan entsprechend den örtlichen Gegebenheiten des einzelnen Programmanbieters zusammenzufassen. Das ist ein grundsätzliches Papier im Sinne eines Rahmens. Es handelt sich um eine Zielbeschreibung, was nach zwei Jahren an Kenntnissen vorhanden sein soll, nicht um eine beispielsweise nach Wochen, Monaten oder anderen Zeitabschnitten konkretisierte Durchführungsplanung.