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Webradios in den Gesamtverträgen mit GEMA und GVL

April 2010

Erläuterung zum Inhalt der Regelung und zum Procedere der Anmeldung und Abrechnung. Die Liste der so lizenzierten Webradios findet sich an anderer Stelle.

  1. Diese Beschreibung gilt für alle im Internet linear verbreiteten Programme. Ob die Programme auch in anderer Weise etwa über UKW verbreitet werden ("Simulcast"), ist irrelevant. Die Handreichung bezieht sich aber nicht auf nicht-lineare, interaktive Angebote.

  2. Die Voraussetzung für die nachfolgend beschriebene Handhabung ist, dass der Anbieter der Webradios einen Vertrag mit GEMA und GVL hat. Vereinfacht: Es müssen Kundennummern verfügbar sein. In der Praxis heißt das, dass Quartalsmeldungen über Werbeumsätze mit dem Abrechnungstool erstellt werden, ebenso eine Jahresmitteilung gemacht wird und Testate/Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern hierzu vorgelegt werden.

  3. Für die Webradios sind keine zusätzlichen Verträge oder Anmeldevorgänge notwendig. Webradios sind im Abrechnungstool anzugeben. Dazu werden sie bei den Stammdaten des Programmveranstalters mit dem Programmnamen eingetragen und der Knopf "Internet" mit einem Häkchen versehen. Es ist anzugeben, von wann bis wann das Programm veranstaltet wird, was vor allem bei saisonalen Channels bedeutsam ist.

    Beispiel Karnevals-Stream: Bei den Stammdaten müsste beispielsweise "11.11.2010" als Anfangsdatum und der Karnevalsdienstag des folgenden Jahres als das Enddatum angegeben werden. So würde der Stream in der Abrechnung des vierten Quartals 2010, in der Jahresabrechnung 2010, in der Abrechnung des ersten Quartals 2011 und in der Jahresabrechnung 2011 auftauchen. Würde erneut ein solcher Stream in der Session 2011/2012 angeboten, müsste er erneut erfasst werden (mit unterschiedlichem Programmnamen, etwa durch die Jahreszahl unterschieden), so dass die Stammdaten auch konsistent bleiben, wenn später darauf zurückgegriffen wird, etwa bei Korrekturen vorangegangener Abrechnungszeiträume.

  4. Werbeschaltungen, Sponsoring oder andere in den Verträgen mit GEMA und GVL definierte Einnahmearten, die in den Webradios generiert werden, werden zusammen mit den Einnahmen aus dem anderen (insbesondere also aus dem UKW-Angebot) Programmen im Abrechnungstool in gewohnter Weise eingetragen. Daraus wird die zu zahlende Vergütung errechnet. Dabei wird ein Webradio in dem Quartal voll mitgerechnet, in dem es mindestens einen Tag gesendet wird.

  5. Inwieweit Einnahmen außerhalb des Streams im Internet in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen sind (etwa einen aus Bannerwerbung) ist zwischen den Privatfunk und den Verwertungsgesellschaften nicht geklärt. Um im Streit nicht nachgeben zu müssen, werden pauschale Zuschläge zu der sich aus der prozentualen Abgeltung auf die Einnahmen nach der vertraglichen Bemessungsgrundlage ergebenden Vergütung automatisch durch das Abrechnungstool addiert, nämlich

    bei einem Kanal in Höhe von 500 €,
    bis zu fünf Kanälen von 1.400 €,
    bis zu zehn Kanälen von 1.900 €,
    bis zu 20 Kanälen von 2.900 €.

    Angegeben sind die Netto-Zuschläge, die per annum jeweils bei der GEMA und der GVL zu zahlen sind. Die Zuschläge werden pro Quartal errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Werte der einzelnen Quartale addiert.

    Am Beispiel eines Veranstalters, der sein UKW-Radio das ganze Jahr über auch im Internet verbreitet und zudem im Monat Dezember ein Spezialformat mit Weihnachtsliedern verbreitet, bedeutet das: In den ersten drei Quartalen wird jeweils ein Zuschlag von 125 € netto für jede Verwertungsgesellschaft bei der Abrechnung hinzu addiert. Im vierten Quartal sind es 350 €. In der Jahresabrechnung erscheinen also jeweils 725 € Zuschlag bei jeder Verwertungsgesellschaft auf der Abrechnung.

  6. Kleine, nicht-kommerzielle Anbieter von Webradios können sich im Webshop der GEMA Lizenzen erwerben. Die derart lizenzierten Anbieter werden im Webshop aufgeführt. Bei dieser Klientel schwärzen regelmäßig die rechtstreuen, zahlenden Anbieter jene Webradios bei der GEMA an, die nicht in der Liste auftauchen. Um hier Irritationen zu vermeiden, werden alle über das Tool abgerechnete Webradios auf einer Seite der APR aufgeführt, auf diese Seite wird vom Webshop der GEMA aus verlinkt.