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Gesamtvertrag GEMA HF Gesamtvertrag GEMA TV Interimsvereinbarung 2011 GEMA
Der Vertrag der APR mit der GEMA regelt die Nutzung von Musik im Radio und zwar unabhängig vom Vertriebsweg der Sendung. Er endete am 31. Dezember 2008 und gilt interimistisch ab dem 1. Januar 2009 fort mit der Maßgabe, dass die Akonto-Zahlungen der Sendeunternehmen niedriger geleistet werden Der Vertrag der APR mit der GEMA regelt die Nutzung von Musik im Fernsehen und zwar unabhängig vom Vertriebsweg der Sendung. Er endete am 31. Dezember 2008 und gilt interimistisch ab dem 1. Januar 2009 fort mit der Maßgabe, dass die Akonto-Zahlungen der Sendeunternehmen niedriger geleistet werden Alle bisherigen Vereinbarungen mit der GEMA gelten seit dem 1. Januar 2009 interimistisch. Es werden Verhandlungen geführt, um einen einheitlichen Tarif für den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu vereinbaren.
Gesamtvertrag GVL HF Gesamtvertrag GVL TV Interimsvereinbarung GVL HF
Der der APR mit der GVL regelt die Nutzung von Musik im Radio. Er wurde 2003 nach langem Rchtsstreit abgeschlossen. Die APR fordert von der GVL eine ergänzende, vertriebswegeneutrale Regelung nach dem Vorbild des GEMA-Gesamtvertrages. Aus das Thema der Gleichbehandlung von öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk ist mit dem Vertrag noch nicht gelungen. Der Vertrag der APR mit der GVL regelt die Nutzung von Musik im lokalen und regionalen Fernsehen einschließlich der Online-Nutzung einzelner Sendungen. Der Gesamtvertrag Hörfunk ist von APR und VPRT zu Ende 2009 gekündigt worden und gilt ab dem 1. Januar 2010 auf der Basis einer Interimsvereinbarung weiter. Diese regelt auch die vorläufige Abrechnung von Webradios.
Abrechnungstool HF Hinweise Jahresmeldung HF EDV-Schnittstelle Vermarktermeldung HF
TOOL
Um die Umsatzmeldungen von Sendern und Vermarktern an GEMA und GVL zu vereinfachen, gibt es ein Abrechnungstool, das hier zum Download bereit steht und erläutert wird.
Das Tool funktioniert nur, wenn die Daten fehlerfrei eingegeben werden und der Datenbestand in sich konsistent ist. Bei der Jahresmeldung werden fehlerhafte Daten am ehesten sichtbar, wenn gemeldete Quartale von der am Jahresende errechneten Zahllast nicht abgezogen werden. Die Vermarkter meldeten Umsätze an GEMA und GVL. Die drei möglichen Schnittstellen-Dateiformaten werden erläutert.
Kunden-NR. Vermarkter Abrechnung GEMA/GVL Überblick HF Sendemeldungen GEMAGVL4 HF
Bei den Umsatzmeldungen sind für die EDV-Verarbeitung die Kundennummern der Vermarkter anzugeben. VERMARKTER
GEMA und GVL partizipieren an den Einnahmen der Sender. Die Meldung der Umsätze ist recht komplex. Sie wird hier erläutert.
Die beschriebene Schnittstelle wird im Hörfunk für die Meldung ausgestrahlter Musikwerke an die GEMA und die GVL verwendet. Das ist eiegentlich alles selbsterklärend.
Info der GVL Labelcode GEMA-Meldung Musikanteil HF GEMA/GVL Webradio
Die korrekte Angabe des Labelcodes gehört zu den zentralen Vertragspflichten und ist für die GVL entscheidende Voraussetzung dafür, dass Vergütungen an die Rechteinhaber korrekt verteilt werden können. Der GEMA-Tarif differenziert beim Abgeltungssatz nach dem Musikanteil, der vom Radioveranstalter verwendet wird. Es ist eine Bescheinigung des durchschnittlichen Musikanteils jeweils am Quartalsende an die GEMA zu schicken. Ab dem 1. Januar 2010 werden Webradios - sowohl im Simulcast als auch reine Online-Angebote - im Rahmend der bestehenden Verträge über das Abrechnungstool lizenziert und abgerechnet.
Repertoire der GEMA Repertoire der GVL Nesletter zu GEMA und GVL
Das Repertoire der GEMA kann in der Werktiteldatenbank recherchiert werden. Die GVL informiert über den Umfang des von ihr vertretenen Repertoires In unregelmäßigen Abständen weisen die GEMA und GVL im Einvernehmen mit APR und VPRT auf aktuelle Fragen bei der Durchführung der Gesamtverträge hin. Hier kann mann sich für den Newsletter anmelden und im Archiv lesen.
Gesamtvertrag VG Wort Gesamtvertrag VG Wort/GVL
Gegenstand des Vertrages ist die rundfunkmäßige Nutzung von verlegten Sprachwerken, soweit es sich um die Sendung von nicht mehr als 15 Minuten im Hörfunk handelt. Gegenstand des Vertrages ist die rundfunkmäßige Nutzung von verlegten und von Tonträgern wie CD gespielten Sprachwerken.
Internetradio-Tarif GVL Internetradio-Bedingungen GVL Bankverbindung GEMA und GVL
Es handelt sich um einen Tarif, der nicht mit Interessenvertretern von Radioanbietern verhandelt wurde. Die Verwerter haben abweichende Vorstellungen über die Tarifgestaltung. Für die Mitglieder von APR und VPRT gilt ab dem 1. Januar 2010 vorläufig eine abweichende Regelung. Die Verwerter sind der Auffassung, dass diese einseitigen "Betriebsvoraussetzungen Webcasting" der GVL nicht mit den Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes im Einklang stehen. HUNNI
GEMA: Dresdner Bank München, BLZ 700 800 00, Konto Nr. 381 309 500.
GVL: Berenberg Bank, BLZ 201 200 00, Konto Nr. 0009386038.